PRESSEMITTEILUNG
Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche begrüßt verpflichtende Tarifbindung in der Pflege. Geplante Pflegereform lässt aber viele Probleme ungelöst.
(Berlin,02.06.2021) Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) gegrüßt die geplante Tarifbindung in der Pflegebranche. Weitere Regelungen verhindern jedoch eine echte Aufwertung des Pflegeberufs.
Die Pflegereform soll im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verankert werden. Das Gesetz sieht vor, dass Versorgungsverträge in der Pflege ab September 2022 an eine Tarifbindung geknüpft sind. Nicht tarifgebundene Pflegeanbieter müssen demnach mindestens eine Entlohnung in der jeweiligen Höhe eines regional anwendbaren Tarifvertrags zahlen.
„Der Pflegeberuf braucht bessere Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung zu erhöhen, ist deshalb der richtige Ansatz. Der Gesetzentwurf greift jedoch zu kurz und erschwert im Gegenteil die flächendeckende Anhebung des Tarifniveaus. Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich an den niedrigsten regionalen Tarifvertrag anlehnen oder sogar selbst einen preiswerten Haus-Tarifvertrag für ihr Unternehmen abschließen. Damit werden regionale Lohnunterschiede zementiert und in strukturschwachen Regionen auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben. Eine Aufwertung des Pflegeberufes in der Breite sieht anders aus.“, so Gero Kettler, Sprecher des Vorstandes.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung der Pflegebedürftigen durch einen Zuschlag zum Eigenanteil bei den Kosten der eigentlichen Pflege vor, allerdings erst ab dem zweiten Jahr des Bezuges von Pflegeleistungen. Der Zuschlag beträgt dann 25% und steigert sich jährlich bei anhaltender Pflegebedürftigkeit auf bis zu 75%. Finanziert wird dies durch einen Bundeszuschuss sowie durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
„Hier wurde eine große Chance verpasst, endlich einen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung einzuleiten. Die Eigenanteile für die pflegebedürftigen Menschen werden nicht spürbar sinken. Gleichzeitig wird die geplante Refinanzierung in den kommenden Jahren nicht ausreichen. Diese Reform kann deshalb nur ein erster Schritt sein“, so Uwe Martin Fichtmüller, Vorstandsmitglied der BVAP.