MITGLIEDSCHAFT

Wer kann Mitglied im BVAP werden?

Die BVAP steht allen Unternehmen und Verbänden aus der Altenpflegebranche offen – unabhängig von der Rechtsform und der Anzahl der Beschäftigten. Das schließt sowohl gemeinnützige als auch private und öffentliche Träger ein. Zurzeit würden über 250 Unternehmen von den Tarifverträgen des Verbandes profitieren – mit schnell wachsender Tendenz.

Mitglieder der BVAP können auf der Mitgliederversammlung über den Tarifvertrag abstimmen sowie in die Tarifkommission gewählt werden. Der symbolische Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro pro Jahr.

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