PRESSEMITTEILUNG
Echte Aufwertung nur durch allgemeinverbindlichen Tarifvertrag: BVAP sieht die aktuelle 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche kritisch.
Berlin, 13.05.2022 – Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) sieht die 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche als unzureichend an. Die strukturellen Probleme in der Pflege lassen sich hierdurch nicht lösen.
Zum 1. Mai 2022 ist die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (5. PflegeArbbV) in Kraft getreten. Trotz Steigerungen bei den Mindestentgelten ab September und dem Urlaubsanspruch ist eine nachhaltige Aufwertung des Pflegeberufes ausgeblieben.
„Die Pflegebranche muss raus aus den Mindestarbeitsbedingungen. In der langen Laufzeit bis 2024 gibt es kaum strukturelle Verbesserungen für die Beschäftigten. Wichtige tarifvertragliche Leistungen wie eine jährliche Sonderzahlung oder Zuschläge für die belastende Arbeit sieht die Verordnung nicht vor. Für eine positive Aufbruchstimmung braucht es mehr Inhalte“, so Gero Kettler, Sprecher des Vorstandes.
Bis zum 1. Dezember 2023 sollen die Werte für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung auf 15,25 Euro sowie für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro steigen. Der gesetzliche Mindesturlaub erhöht sich, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche, für das Jahr 2022 um sieben Tage und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um neun Tage.
„Das Ziel muss es sein, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern sowie attraktive Gehälter und Rahmenbedingungen anzubieten. Die vorliegende Verordnung und die parallelen Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sorgen aber für einen erheblichen Bürokratieaufwand bei den Pflegeanbietern und Unzufriedenheit bei den Beschäftigten. Ein branchenweit gültiger allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege wäre eine bessere und einfachere Lösung. Hierfür wird sich die BVAP mit Nachdruck weiter einsetzen“, so Dr. Daniela Kirsch, Vorstandsmitglied der BVAP.
Pressekontakt
Bernhard Jung
0421 49187822
presse@tarifvertrag-in-der-pflege.de