PRESSEMITTEILUNG
Tarifvertrag für die Altenpflege rückt näher!
(Berlin, 17.09.2020) Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) haben sich am Mittwoch in Berlin auf einen gemeinsamen Verhandlungsstand geeinigt. Dieser wird nun in den beteiligten Gremien bewertet.
BVAP und ver.di hatten im Oktober 2019 Verhandlungen über einen repräsentativen Tarifvertrag für die Altenpflege aufgenommen. Ziel ist es, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege verbindlich zu machen. Als ersten Schritt dazu werden nun die arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie zum voraussichtlichen Tarifinhalt angehört.
„Wir haben gestern einen großen Schritt für die Aufwertung der Pflegeberufe in der Altenhilfe gemacht. Als Arbeitgeber sind wir dabei bis an die Schmerzgrenze gegangen. Damit muss aber endlich das Gerede über die schlechte Bezahlung ein Ende haben“, sagt BVAP-Vorstandsmitglied Gero Kettler.
In deutlicher Abgrenzung zu den bisherigen Pflege-Mindestlöhnen steigt das Stunden-Entgelt in drei Schritten für Pflegefachkräfte auf 18,50 € und für Pflegehelfer*innen auf 14,15 €. Der Urlaubsanspruch erhöht sich auf 28 Tage. Außerdem ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen. Der Tarifvertrag soll bis Mitte 2023 laufen.
„Vor allem die direkte Angleichung der Löhne ist für uns ein wichtiges Zeichen, die Unterschiede zwischen Ost und West endlich zu überwinden“, ergänzt Vorstandsmitglied Alexander Lohse. „Die angestrebte Rechtsverordnung sichert für unsere Unternehmen eine Refinanzierung durch die Kostenträger“, so Lohse.
Die BVAP fordert den Bundesgesundheitsministerminister nun dringend auf, zügig die angekündigte Gesetzesinitiative zur Begrenzung der Eigenanteile auf den Weg zu bringen. Vorstandsmitglied Rüdiger Becker: „Der Konflikt zwischen fairer Bezahlung, ausreichendem Personal und Begrenzung der Kosten muss endlich gelöst werden!“