05/19

PRESSEMITTEILUNG

Arbeitgeberverband in der Pflege wird gegründet

Mehrere große Pflegeanbieter und -verbände, u.a. aus den Bereichen von Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund und der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen haben sich auf die Gründung eines bundesweit zuständigen Arbeitgeberverbandes verständigt. Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt das Projekt.

Der Verband soll durch den Abschluss eines für die gesamte Branche verbindlichen Tarifvertrages sowohl die Interessen der mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der Pflege berücksichtigen als auch den Arbeitgebern eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage geben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den für die Pflegebeschäftigten zuständigen Gewerkschaften zu führen. Ziel ist es, die gefundenen Abschlüsse durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Bereits im Juni soll die Gründungsversammlung des neuen Verbandes stattfinden.

„Die Altenpflege muss attraktiver werden, damit die steigende Zahl von pflegebedürftigen Menschen auch künftig versorgt werden kann. Eine tarifliche Bezahlung ist hierfür ein entscheidender Faktor“, erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. (ASB) Knut Fleckenstein MdEP. „Gegenwärtig verdienen Pflegekräfte im Krankenhaus immer noch rund 600 Euro mehr als Altenpflegefachkräfte. Diese Lücke muss geschlossen werden, damit sich mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Altenpflege entscheiden und Pflegekräfte nicht aus finanziellen Gründen in den Krankenpflegebereich abwandern. Darum hat sich der ASB schon seit langem für Tarifverträge stark gemacht und wird den Arbeitgeberverband Pflege mitbegründen.“

Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit die letzten Abstimmungen über gesetzliche Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgenommen, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt werden sollen. Damit wäre auch der gesetzliche Weg frei für einen bundesweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege. Die BVAP möchte sich mit ihrem außergewöhnlichen Bündnis von Verbänden und Pflegeanbietern sowie den Tarifpartnern für mehr Transparenz in der Pflege einsetzen, verlässliche Bedingungen für die mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege schaffen und damit Sicherheit für die mehr als 3,4 Millionen zu pflegenden Menschen.

© 2024 Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche
Nach oben scrollen